12. Januar 2010
Stellungnahme des Bundesverbandes zur geplanten Änderung der gewerblichen Betätigung von Steuerberatern (PM 1/10)
Schreiben an den Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer

Herrn
StB/WP Dr. Horst Vinken
Präsident der Bundessteuerberaterkammer
Neue Promenade 4
10178 Köln


Neufassung der Berufsordnung der Steuerberater

Sehr geehrter Herr Präsident,

anlässlich des zurückliegenden Wechsels im Präsidium unsers Verbandes komme ich auf das an Sie gerichtete Schreiben meines Vorgängers Herrn Prof. Dr. Lutz vom 10.9.2009 zurück.

Die derzeitigen Beratungen zur Neufassung der BOStB sehen nach dem Leitantrag in § 16 Abs. 1 Satz 2 erster Spiegelstrich eine Ausnahmegenehmigung vor, die über das bisherige Verbot der gewerblichen Tätigkeit unseres Berufsstandes hinausgeht. Danach würde für die gewerbliche Betätigung im Rahmen vereinbarer Tätigkeiten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden können.

Hiergegen schließe ich mich für unseren Verband den erheblichen Bedenken meines Vorgängers an. Auch in der Fassung durch das 8. StBerÄndG wäre eine solche gewerbliche Tätigkeit nicht mit dem Steuerberatungsgesetz zu vereinbaren. Erneut verweisen wir hierzu auf die Stellungnahme des Vereines der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer Köln e.V., die den Delegierten durch Herrn Präsidenten Prinz bereits mit Ihrem Schreiben vom 10.9.2009 der Bundesssatzungsversammlung zugeleitet wurde. Dessen Argumentation bezieht sich auf die des Kollegen Schneider vom 8.4.2009. Der dort vertretenen Einschätzung der fehlenden Vereinbarkeit schließen wir uns an.

Unser Berufsstand befindet sich aufgrund der Kenntnisse seiner Berufsträger über die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mandanten in einer auf Vertrauen basierenden Position. Deshalb ist darauf zu achten, dass wegen Vertrauensstellung eine gewerbliche Betätigung der Berufsangehörigen unterbleibt, auch und gerade soweit sie sich in einer vereinbaren Tätigkeit verwirklicht.

Eine Aufweichung der bisherigen Regelungen wäre berufspolitische der falsche Weg. Hierdurch wäre der Öffentlichkeit auf lange Sicht auch nicht mehr vermittelbar, worin die Reglementierung der Zulassung zum steuerberatenden Beruf begründet läge. Das Vertrauen der Steuerpflichtigen, die sich an unseren Berufsstand wenden, um steuerlichen Rat zu suchen, würde hierdurch Schaden nehmen.

Gerade vor den seit Jahren zu beobachtenden Aufweichungstendenzen gegenüber Kammerberufen auf Ebene der Europäischen Union fehlt dann gegenüber der Politik ein wesentliches Argument für unseren Berufsstand.

In diesem Sinne habe ich mich heute mit meiner Stellungnahme auch an die mir namentlich bekannten Delegierten der Bundessatzungsversammlung für die Steuerberaterkammer Köln gewandt.

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

 

Dr. Wolfgang Bornheim

Präsident